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BGI 5043 Fachausschuss
"Bauliche Einrichtungen" der BGZ
Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren
vom September 2005
aktualisierte Fassung September 2007
Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Allgemeines
2 Rechtsgrundlagen (Auszüge)
3 Mechanische Gefährdungen an Karusselltüren
4 Beispiele von Schutzeinrichtungen an Karusselltüren
5 Beispiele von unzureichender Absicherung
6 Sicherheitscheck
Vorbemerkung
Ziel dieser Handlungsanleitung ist die Abschätzung von mechanischen Gefährdungen
an kraftbetätigten Karusselltüren. Diese Abschätzung ersetzt nicht die
regelmäßige Prüfung durch einen
Sachkundigen bzw. die befähigte Person. Sie dient vielmehr dem Betreiber der
Karusselltür zur Entscheidung, ob Gefährdungen bestehen, die einen
Handlungsbedarf erfordern. Diese
Handlungsanleitung richtet sich daher besonders an Sicherheitsfachkräfte und
Sicherheitsbeauftragte, damit sie ihren Arbeitgeber bei der
Gefährdungsermittlung und -beurteilung
unterstützen können.
1 Allgemeines
Karusselltüren verschiedener Hersteller werden unterschiedlich abgesichert. Eine
wichtige Rolle spielt dabei die Bauart der Karusseltür, zwei-, drei- oder
vierflügelig. Sie entscheidet
letztendlich über die individuelle Absicherung der einzelnen Gefahrstellen.
Die im Dezember 2005 erschienene deutsche Norm DIN 18650 legt den Standard von
automatischen Türsystemen fest, die nach diesem Zeitpunkt in den Verkehr
gebracht werden. Die bis
dahin gültigen Normen waren unzureichend. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung
an einer älteren Karusselltür kann ergeben, dass die Nachrüstung von
Sicherheitseinrichtungen notwendig
ist.
Das Unfallgeschehen zeigt, dass bei zweiflügeligen und einigen dreiflügeligen
Karusselltüren auf Grund ihrer Bauart mit großem Durchmesser und großer Masse
bei hoher
Umlaufgeschwindigkeit das Gefährdungspotenzial am größten ist. Einziehen und
Quetschen von Körperteilen sowie das Anstoßen von Personen durch die Türflügel
führte zu den häufigsten
Verletzungen.
2 Rechtsgrundlagen (Auszüge)
Nach geltender Rechtsprechung ist derjenige, der ein Grundstück oder ein
Gebäude Dritten zugänglich macht, verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese
Dritten keine Schäden durch
vorhersehbare Gefahren erleiden. Diese so genannte Verkehrssicherungspflicht
gilt generell. Sie betrifft auch und in besonderem Ma ße öffentlich zugängliche
Einrichtungen.
Für Betriebsstätten ist nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber
verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter
Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat
die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich
ändernden Gegebenheiten
anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
der Besch äftigten anzustreben.
Kraftbetätigte Karusselltüren unterliegen der europäischen Bauprodukten- und
Maschinenrichtlinie. Beide Richtlinien wenden sich an die Herstellung und an das
Inverkehrbringen der Türen
und fordern, dass von ihnen keine Gefährdungen ausgehen dürfen. Wie dieses Ziel
zu erreichen ist, beschreiben die sicherheitstechnischen Festlegungen, die in
der BG-Regel "Kraftbetätigte
Fenster, Türen und Tore" (BGR 232) getroffen wurden.
3 Mechanische Gefährdungen an Karusselltüren
Bei der Gefährdungsermittlung sind die "mechanischen Gefährdungen", die durch
bewegliche Teile der Tür hervorgerufen werden, gegenüber anderen Gefährdungen,
z.B. "elektrischen
Gefährdungen", vorrangig zu betrachten. Sie treten in der Summe und in ihrer
Schwere eindeutig am h ufigsten auf und werden im Nachfolgenden dargestellt.
4 Beispiele von Schutzeinrichtungen an Karusselltüren
Je nach Typ und Alter sind kraftbetätigte Karusselltüren mit Schutzeinrichtungen
in Form von Sensoren — so genannte berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
(BWS) — oder mit
Kontaktschaltleisten ausgerüstet. Letztere reagieren erst auf einen gewissen
Druck durch eine Person oder deren Körperteile, was bedeutet, dass die
Gefahrensituation schon eingetreten
sein muss, bevor durch Auslösen der Schaltleiste eine Verletzung vermieden
werden kann.
Sicherung der Haupt- und Gegenschließkante durch Sensoren, die beim Eintreten
von Personen die Flügelbewegung stoppen.
Die Sicherung von Haupt- und Gegenschließkante erfolgt auch häufig durch
Kontaktschaltleisten, die über die gesamte Türhöhe an den Schließkanten
befestigt sind.
Sicherung der äußeren Türflügel durch Sensoren und Schaltleisten im
Fußbodenbereich.
Auch der innenliegende Teil des Türflügels kann mit Sensoren und Schaltleisten
abgesichert sein.
Sicherung der inneren Türflügel durch Sensoren .
Auch die innenliegenden Teile des Türflügels können, wie im vorangegangenen
Beispiel dargestellt, mit einer Kombination aus Sensoren und Schaltleisten
abgesichert sein.
Der Schalter zur Reduzierung der Drehgeschwindigkeit dient dem Durchgang
langsamer Personen.
Karusselltür mit Türflügeln, die im Brand- oder Gefahrenfall zur Seite geklappt
werden können.
Das Aufklappen der Türflügel kann auch eine Sicherheitsfunktion sein, zum
Beispiel wenn eine Person bei einem Stromausfall eingeschlossen ist. Solche
Türflügel müssen sich mit einem
Kraftaufwand von maximal 220 N öffnen lassen.
5 Beispiele von unzureichender Absicherung
Im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Projekts "Sicherheit an kraftbetätigten
Karusselltüren" wurden in Betrieb befindliche Karusselltüren untersucht. Dabei
wurden vielfältige Mängel
an den Türen festgestellt. Einige prägnante Beispiele werden nachfolgend
dargestellt.
Absicherung der Schließkante mittels Lichtschranke im Boden
Bei dem Abstandsmaß von mehr als 50 mm zwischen Lichtschranke und Schließkante
ist ein Hintergreifen der Schutzeinrichtung möglich.
Manipulation von Schutzeinrichtungen
Unwirksame Schaltleiste durch angeschweißtes U-Eisen, das die Schaltleiste im
Bodenbereich überdeckt. Ein Fuß würde gequetscht, die Schaltleiste würde keine
Reaktion auslösen.
Eingerissene Schaltleiste
Durch Beschädigung kann Schmutz und Feuchtigkeit eindringen, was die sichere
Funktion der Schaltleiste beeinträchtigt.
Schaltleiste ohne Wirkung
Durch den vorstehenden Rahmen des Nachtverschlusses (dicker Pfeil) wird die
dahinter liegende Schaltleiste (schmaler Pfeil) unwirksam gemacht. Die
Hauptschließkante des beweglichen
Türflügels würde eine Person oder ein Körperteil gegen den Rahmen des
Nachtverschlusses drücken, ohne dass die Schaltleiste berührt und ausgelöst
werden kann.
Defekte Schaltleistenbefestigung
Die lose Befestigung der Schaltleiste lässt ein präzises Schalten nicht zu. Ein
Überfahren und Einziehen von Körperteilen unter den Türflügel ist möglich.
Zu hoch angebrachte und zu kurze Absicherung der Nebenschließkante durch einen
nicht ausreichend wirksamen Lichttaster (Wirkbereich nur ca. 50 cm)
Innen gehende oder gestürzte Personen werden von der Schutzeinrichtung nicht
erkannt.
Mögliche Manipulation von Schutzeinrichtungen
Der Schaltkasten am Türflügel ermöglicht, dass Schutzeinrichtungen abgeschaltet
werden können. Diese gefährliche Manipulationsmöglichkeit taucht dort auf, wo
der Personendurchsatz zu Lasten der Sicherheit erhöht werden soll.
Falsche Ausführung eines "Not-Auf"-Tasters
In einer Notsituation muss schnell gehandelt werden. Für Überlegungen, welche
Reaktionen mit dem Schalter verbunden sind, ist keine Zeit und fehlt die nötige
Ruhe.
Daher muss die Funktion des Schalters durch Form und Aussehen eindeutig sein
(siehe Sicherheitscheck, Abschnitt 6.6). Ein tödlicher Unfall, bei dem "Not-Auf"
mit "Not-Aus" verwechselt
wurde, hat sich bereits ereignet.
Lichttaster ohne Hintergrundauswertung, keine Detektion bis zum Boden, sehr
großer Totbereich (Kinder werden nicht erkannt)
Weitere mögliche Defizite sind:
- Rückzug des Tastbereiches
- Totbereich verändert sich durch Farbe, Form und Oberflächenbeschaffenheit des
zu erkennenden Objektes
- leicht manipulierbar.
Eine weitere Problematik, die jedoch nicht mechanischer Natur ist, wurde während
der Vor-Ort-Untersuchungen deutlich. Sie betrifft die jährlich durchgeführten
Sachkundigenprüfungen durch
befähigte Personen, die häufig aus Dienstleistungsbetrieben stammen und nicht
den tiefen Einblick in die Türsysteme haben wie der Hersteller. Fast alle der in
den oben beschriebenen
Mängelbeispielen gezeigten Karusselltüren wurden regelmäßig geprüft, die Mängel
wurden jedoch nicht erkannt und beanstandet. Es ist deshalb nützlich, in
wiederkehrenden Zeitabständen
den Hersteller der Karusselltür anzusprechen und eine Überprüfung durch ihn zu
veranlassen. Wichtig sind dabei auch generelle Fragen, wie zum Beispiel:
- Entspricht die Karusselltür noch dem Stand der sicherheitstechnischen
Zulassung zur Zeit des Inverkehrbringens oder sind Umbauten vorgenommen worden?
- Sind, seitdem dieser Typ Karusselltür auf dem Markt ist, Mängel bekannt
geworden, die beachtet werden müssen?
- Entsprechen die Prüfkriterien, anhand derer die Karusselltür regelmäßig
geprüft wird, noch dem Stand der Technik?
- Wurden durch nachträgliche Anbauten, z.B. Nachtverschlusstüren,
Schutzeinrichtungen eventuell unwirksam gemacht?
- Können Schutzeinrichtungen abgeschaltet werden?
- Sind die elektrischen Einbauten noch vor Witterungseinflüssen geschützt?
Besonders gefährlich können sich Vitrinen in den Türflügeln auswirken, wenn sie
z.B. mit vollen Getränkekästen oder Sand zur Dekoration gefüllt sind und durch
ihr hohes Gewicht im Notfall
den Bremsweg der Karusselltür verlängern. Spielzeug in den Vitrinen lenkt die
Aufmerksamkeit von Kindern ab. Auf die besondere Gefährdung von Kindern sollte
deutlich hingewiesen werden
6 Sicherheitscheck
Zur Abschätzung der mechanischen Gefahren können einfache Checks
durchgeführt werden. Die Checks, die im Folgenden beschrieben werden, beziehen
sich auf zwei-, drei- und
vierflügelige Karusselltüren und sollten mehrfach pro Jahr erfolgen. Sie können
jedoch die mindestens einmal pro Jahr erforderliche Prüfung durch eine befähigte
Person nicht ersetzen.
Schutzziel Check
6.1 Die Bewegung des Türflügels soll reduziert und gestoppt werden, bevor eine
Person erfasst und verletzt wird.
Im Anhang ist ein Styrodurkörper beschrieben, mit dem eine Kraftabschätzung an
der Quetsch-, Scher- und
Einzugsstelle der Schließkante vorgenommen werden kann. Halten Sie den
Styrodurkörper an der Gegenschließkante
in den Drehbereich der Tür. Die Türbewegung muss stoppen, ohne dass der
Styrodurkörper bricht. Wird die Schließkante durch Kontaktschaltleisten
gesichert, muss deren Verformungsweg größer als der Anhalteweg des Türflügels
sein.
6.2 Die Bewegung des Türflügels soll gestoppt werden. Verletzungsträchtige
Kanten werden durch elastische
Gummileisten abgepuffert. Prüfen Sie die Funktion jeder Schaltleiste auf ihrer
gesamten Länge. Sie muss bei frontalem und seitlichem
Druck schalten und die Bewegung des Türflügels stoppen. Prüfen Sie alle Leisten
auf Beschädigungen, auch wenn es sich um passive Gummileisten handelt. Achten
Sie darauf, dass Kanten, die Personen berühren könnten, mit Gummileisten
abgedeckt sind.
6.3 Die Bewegung des Türflügels soll, bevor die Hauptschließkante die
Gegenschließkante erreicht, gestoppt werden.
Dieser Check ist erforderlich, wenn die Absicherung der Gegenschließkante durch
einen Sensor im Deckenbereich erfolgt.
Halten Sie wechselseitig ein weißes und ein schwarzes Blatt Papier (z. B. DIN
A4) zwischen die Schließkanten,
wenn diese sich bis auf weniger als einen Meter angenähert haben. Achten Sie
dabei darauf, dass Sie von dem Durchgangsbereich der Tür so weit entfernt sind,
dass der Sensor nicht auf Sie, sondern auf das Blatt reagieren muss (Simulation
eines vorausschreitenden Fußes).
6.4 Stoppen der Flügelbewegung im Notfall
Die Flügelbewegung muss sofort stoppen, sobald der Pilztaster des "Not-Aus"
gedrückt wird. Beachten Sie, dass bei diesem Test keine Personen die Tür
benutzen, da der Flügel abrupt zum Stillstand kommen muss. Es besteht dadurch
die Gefahr des Anstoßens. Ein "Not-Aus" muss sich gut sichtbar auf beiden Seiten
und jeweils in unmittelbarer Nähe der Tür befinden.
6.5 Befreien eingeschlossener Personen
Damit Personen nicht eingeschlossen werden, muss sich die Tür von Hand öffnen
lassen:
- bei Stromausfall
- bei Betriebsstörungen der Tür
- nach Betätigung des "Not-Aus".
Der nötige Kraftaufwand darf 220 N nicht übersteigen.
6.6 Öffnen der Tür im Notfall, wenn es sich um eine Fluchtwegetür handelt. Dazu
fährt der Türflügel in Querstellung oder die Rotorflügel lassen sich von Hand
aufklappen. Dienen Karusselltüren auch als Fluchtweg, können Sie mit einem "Not-Auf"-Schalter
versehen sein.
Dieser muss durch die Bau- oder Brandschutzbehörde im Einzelfall geprüft und
abgenommen sein. Ein "Not-Auf"-Schalter
- muss als "Not-Auf"-Schalter gekennzeichnet sein. Sinnvoll ist, das
Rettungszeichen "Rettungsweg" in seiner unmittelbaren Nähe
anzubringen,
- muss sich deutlich von dem "Not-Aus" (siehe Abschnitt 6.4) unterscheiden,
- sollte über die Brandmelde- oder Notfallzentrale gesteuert werden, wenn diese
den Türbereich einsehen kann,
- darf nicht die Schutzeinrichtungen außer Kraft setzen,
- sollte als Totmannsteuerung ausgelegt sein.
Ist einer der zuvor genannten Checks negativ verlaufen, muss umgehend Kontakt
mit dem Hersteller oder einer Fachfirma aufgenommen werden, um die
Sicherheitsfunktionen genau zu
überprüfen und wiederherzustellen.
Weitergehende Prüfungen können nur von Spezialisten durchgeführt werden, die z.
B. Einblick in die komplexen Steuerungsabläufe und -programme haben.
Ist eine Schutzeinrichtung ausgefallen oder gar nicht vorhanden, sollte die
Karusselltür vorläufig stillgelegt werden. Bei den meisten Türanlagen ist eine
schnelle Reparatur oder Umrüstung
möglich. Aber auch bei älteren Karusselltüren kann die Sicherheit verbessert
werden, z.B. durch:
- Begrenzung der Antriebskraft
- Verwendung von groß ausgelegten Gummileisten an den Schließkanten, die als
Stoßdämpfer Quetsch-, Stoß- und Scherverletzungen verhindern.
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