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Gefährdungen durch Wechselwirkungen
TRBS 2210 - Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen -
(BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 32)
Vorbemerkung
Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende
Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie
für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.
Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt
bekannt gemacht.
Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von
Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der
beispielhaft genannten Maßnahmen kann der
Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der
Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen.
Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der
Verordnung schriftlich nachzuweisen.
Inhalt
1. Anwendungsbereich
2. Ermittlung der Gefährdungen
2.1 Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander
2.2 Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen
2.3 Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der
Arbeitsumgebung
3. Bewertung der Gefährdung
4. Maßnahmen
4.1 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel untereinander
4.2 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen
4.3 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung
1 Anwendungsbereich
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BetrSichV hat der Arbeitgeber bei der
Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel
untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder
mit der Arbeitsumgebung zu berücksichtigen. Diese Technische Regel gilt für die
Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen auf Grund von
Wechselwirkungen, die durch die
gegenseitige Beeinflussung mehrerer Arbeitsmittel untereinander oder von
Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen oder von Arbeitsmitteln und der
Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Diese
Technische Regel konkretisiert die mit den Gefährdungsmerkmalen
- Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander,
- Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen und
- Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung
verbundenen Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von
Arbeitsmitteln.
2 Ermittlung der Gefährdungen
Nach den in der TRBS 1111 festgelegten Vorgaben sind neben Gefährdungen,
die von dem Arbeitsmittel selbst ausgehen können, auch die Gefährdungen zu
berücksichtigen, die bei der
Bereitstellung und der Benutzung hinsichtlich möglicher Wechselwirkungen des
Arbeitsmittels mit bereits vorhandenen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und der
Arbeitsumgebung zu erwarten
sind.
Die mit der Benutzung des Arbeitsmittels verbundenen und durch Wechselwirkungen
entstehenden Gefährdungen müssen nicht offensichtlich sein. Zum Beispiel können
durch Kombination,
Kopplung oder Überschneidung der Arbeitsbereiche von zwei oder mehreren
Arbeitsmitteln zusätzliche Gefährdungen auftreten, die für das einzelne
beteiligte Arbeitsmittel nicht typisch sind.
Bei der Ermittlung der Gefährdungen ist zunächst davon auszugehen, dass durch
Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder
mit der Arbeitsumgebung
grundsätzlich alle Gefährdungen auftreten können. Für diese Gefährdungen können
bereits Maßnahmen, insbesondere in gefährdungsbezogenen TRBS, beschrieben sein.
2.1 Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander
Durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander können insbesondere
folgende Gefährdungen hervorgerufen oder Risiken erhöht werden:
2.1.1 Mechanische Gefährdung
Mehrere sich unabhängig voneinander bewegende Arbeitsmittel
2.1.2 Gefährdung durch Druck
Ungeeignete Platzierung von unter Druck stehenden Arbeitsmitteln
2.1.3 Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
- Lärmimmission beim Parallelbetrieb von Arbeitsmitteln
- Elektromagnetische Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln
2.2 Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen
Durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen können insbesondere
folgende Gefährdungen hervorgerufen oder Risiken erhöht werden:
2.2.1 Mechanische Gefährdung
2.2.1.1 Mechanische Gefährdung durch unkontrolliert bewegte oder wegfliegende
Arbeitsstoffe
2.2.1.2 Mechanische Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Arbeitsmittel durch
Einwirken des Impulses austretender Arbeitsstoffe
2.2.2 Elektrische Gefährdung
Elektrisch leitende Arbeitsstoffe und nicht ausreichende Schutzart (Isolierung)
des elektrischen Arbeitsmittels
2.2.3 Brand- und Explosionsgefährdung
Physikalische Explosion (heiße Medien werden durch schlagartiges Verdampfen von
Wasser herausgeschleudert)
2.2.4 Thermische Gefährdung
Unkontrolliertes Austreten oder Freisetzen heißer oder kalter Arbeitsstoffe
2.2.5 Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
Immissionserhöhung beim Bearbeiten von Werkstücken aus anderem Werkstoff
2.2.6 Gefährdung Funktionsverlust von sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- Beschädigung mechanischer Positionsschalter durch Abrieb
- Ablagerungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- Abrieb der Schraubengewinde an Deckeln von Fahrzeugbehältern für staubförmige
Güter
2.2.7 Gefährdung durch chemische Einwirkungen
- Korrosion auf Grund von Leckagen
- Organische Stoffe, Öl und Fett bei Sauerstoffinstallationen
2.2.8 Chemische Gefährdung
Freisetzung von Gefahrstoffen aus Behältern, Rohrleitungen oder Maschinenteilen
2.3 Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der
Arbeitsumgebung
Durch die Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung können
insbesondere folgende Gefährdungen hervorgerufen oder Risiken erhöht werden:
2.3.1 Mechanische Gefährdung
- Quetschen zwischen sich bewegenden Arbeitsmitteln und ortsfesten Gegenständen
in der Arbeitsumgebung
- Kippen von Arbeitsmitteln, hervorgerufen durch Winddruck auf Arbeitsmittel
- Kippen von Arbeitsmitteln auf Grund nicht ausreichender Tragfähigkeit des
Untergrunds
2.3.2 Elektrische Gefährdung
- Annäherung (Unterschreiten des Sicherheitsabstandes) oder Berühren unter
Spannung stehender Teile durch sich bewegende Arbeitsmittel
- Mechanische Beschädigung der Isolation unter Spannung stehender Teile
- Benutzung elektrischer Arbeitsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter
Bewegungsfreiheit
2.3.3 Brand- und Explosionsgefährdung
Beschädigung von Rohrleitungen oder Behältern mit brennbaren Gasen oder
Flüssigkeiten
2.3.4 Thermische Gefährdung
Erwärmung oder Abkühlung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitsumgebung
2.3.5 Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
Auswirkung der Gestaltung und der Emissionen in der Arbeitsumgebung auf die
Immissionen
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution www.bghw.de Seite 2 / 7
- Mechanische Beschädigung der Isolation unter Spannung stehender Teile
- Benutzung elektrischer Arbeitsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter
Bewegungsfreiheit
2.3.3 Brand- und Explosionsgefährdung
Beschädigung von Rohrleitungen oder Behältern mit brennbaren Gasen oder
Flüssigkeiten
2.3.4 Thermische Gefährdung
Erwärmung oder Abkühlung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitsumgebung
2.3.5 Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
Auswirkung der Gestaltung und der Emissionen in der Arbeitsumgebung auf die
Immissionen
3 Bewertung der Gefährdung
Die ermittelten Gefährdungen durch Wechselwirkungen sind nach den Grundlagen der
TRBS 1111 daraufhin zu bewerten, ob zusätzliche Maßnahmen zur
Gefährdungsvermeidung oder, falls
dies nicht möglich ist, zur Minimierung der Gefährdungen erforderlich sind.
Bewertungskriterien sind auch in den TRBS zu einzelnen Gefährdungen zu finden.
4 Maßnahmen
4.1 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel untereinander
4.1.1 Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen
Beispiel 1: Mehrere sich unabhängig voneinander bewegende Arbeitsmittel:
Überschneiden sich die Arbeitsbereiche mehrerer Krane oder wird eine Last von
mehreren Kranen gehoben, können Beschäftigte durch die gegenseitige
Beeinflussung der Krane gefährdet werden.
Maßnahme 1: Sofern die Überschneidung der Arbeitsbereiche betrieblich nicht
vorgesehen ist, können Bewegungsbegrenzer aktiviert werden.
Maßnahme 2: Sofern die Überschneidung der Arbeitsbereiche betrieblich
erforderlich ist, muss der Arbeitsablauf vor Beginn der Arbeiten festgelegt und
für eine einwandfreie Verständigung
der Kranführer untereinander gesorgt werden.
Maßnahme 3: Wird eine Last von mehreren Kranen gehoben, ist der Arbeitsablauf
vorher festzulegen und von einem Aufsichtführenden zu überwachen.
4.1.2 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Druck
Beispiel 2: "Ungeeignete Platzierung von unter Druck stehenden Arbeitsmitteln"
Wird ein Druckgerät im Arbeitsbereich eines Hebezeuges platziert, besteht bei
Kollision die Gefahr des Zerknalls.
Maßnahme 1: Sicherheitsgerechte Begrenzung des Arbeitsbereiches des Hebezeuges,
um einen Zusammenstoß zu vermeiden
Maßnahme 2: Druckgerät außerhalb des Arbeitsbereichs des Hebezeuges oder
außerhalb des Arbeitsraumes platzieren
4.1.3 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
Beispiel 3: "Elektromagnetische Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln"
Unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln können durch
elektromagnetische Beeinflussung hervorgerufen werden. Industrielle
Einrichtungen der Steuer- und Leittechnik
unterliegen der EMV-Richtlinie und den zugehörigen harmonisierten Europäischen
Normen und sind gegenüber den üblicherweise vorkommenden elektromagnetischen
Feldern ausreichend
geschützt.
Bei notwendigen Justier- oder Einrichtarbeiten können Maschinen oder Anlagen oft
nicht vollständig freigeschaltet werden. Wird bei diesen Arbeiten an Maschinen
oder Anlagen ein sehr
leistungsstarkes Funkgerät in direktem Kontakt zu deren Steuerungen oder deren
Mess- und Regeleinrichtungen betrieben, kann eine Beeinflussung der
Steuerungselektronik durch die
auftretende hohe Feldstärke nicht ausgeschlossen werden. Die Beeinflussung kann
unerwünschte Bewegungen der Maschine auslösen und in deren Folge Beschäftigte
gefährden.
Eine Beeinflussung von Steuerungen oder Mess- und Regeleinrichtungen von
Maschinen oder Anlagen kann durch hohe elektromagnetische Felder, welche die
Werte überschreiten, die den
entsprechenden Normen zugrunde liegen, erfolgen.
Maßnahme: Da die Feldstärke mit zunehmendem Abstand vom Sender schnell auf
unkritische Werte abnimmt, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen
Funkgerät und der
Steuerung oder den Mess- und Regeleinrichtungen einzuhalten. In der Praxis
reicht im Allgemeinen ein Abstand von ein bis zwei Metern aus.
Beispiel 4: "Lärmimmission beim Parallelbetrieb mehrerer Arbeitsmittel"
Mehrere Arbeitsmittel, deren jeweilige einzelne Lärmemissionen keine gefährliche
Lärmimmission verursachen, werden in geringem Abstand gleichzeitig betrieben.
Durch die Überlagerung
der Schalldruckpegel der beiden Arbeitsmittel kann sich eine gefährliche
Lärmimmission ergeben, die eine Gefährdung durch Lärm bedeutet.
Maßnahme: Verstärkte Schalldämmmaßnahmen an den Arbeitsmitteln
4.2 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen
4.2.1 Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen
4.2.1.1 Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten oder wegfliegenden
Arbeitsstoffen
Beispiel 1: "Wegfliegende Späne"
Beim Zerspanen insbesondere von metallischen Werkstoffen entstehen je nach
Rahmenbedingung (Material, Schnittgeschwindigkeit etc.) unterschiedlich
ausgeprägte Späne. Diese
scharfkantigen, heißen Späne können den Bediener während der Bearbeitung
treffen.
Maßnahme: Maschinen an geeigneter Stelle ganz oder teilweise einhausen
(Sichtscheibe)
Beispiel 2: "Schleifen von dünnen langen Bauteilen"
Beim Schleifen von dünnen langen Bauteilen an Schleifböcken kann das Werkstück
von der Schleifscheibe erfasst und um die Welle derselben gewickelt werden oder
es kann die
Schleifscheibe bersten. Das Werkstück oder die Schleifscheibenteile können den
Bediener treffen und verletzen.
Maßnahme: Der Spalt zwischen Auflage und Schleifscheibe muss kleiner als der
Durchmesser des Bauteils nach dem Schleifen sein, ansonsten ist ein anderes
Bearbeitungsverfahren zu wählen.
Beispiel 3: "Rotierendes Werkstück"
Beim Bohren mit einer Auslegerbohrmaschine kann sich das auf dem Tisch
befestigte Werkstück lösen und sich mit dem Bohrer mitdrehen. Dadurch besteht
für den Beschäftigten eine
Gefährdung, von dem rotierenden Werkstück getroffen zu werden.
Maßnahme: Werkstück formschlüssig befestigen
Beispiel 4: "Sich drehendes Arbeitsmittel"
Beim Bohren mit einer Handbohrmaschine in eine Wand kann sich die Bohrmaschine
schlagartig zu drehen beginnen, wenn der Bohrer z. B. auf eine in der Wand
befindliche Stahlplatte trifft.
Durch die drehende Bohrmaschine können Verletzungen z. B. des Handgelenks
auftreten.
Maßnahme: Verwendung von Bohrmaschinen mit entsprechend eingestellter
Rutschkupplung
Beispiel 5: "Gefährdung durch Siedeverzug nach dem Öffnen von Autoklaven"
Werden Flüssigkeiten in Glasgefäßen in einem Autoklaven unter Druck über ihren
Siedepunkt erhitzt und der Autoklav nach der Druckabsenkung geöffnet, besteht
die Gefahr der
explosionsartigen Verdampfung der Flüssigkeit, des Zersplitterns des Glasgefäßes
und der Verletzung von Beschäftigten durch herausgeschleuderte Glassplitter.
Maßnahme 1: Temperaturabhängige Türverriegelung
Maßnahme 2: Messung der Flüssigkeitstemperaturen in den Glasgefäßen und den
Autoklaven erst öffnen, nachdem die Flüssigkeitstemperatur unter die
Siedetemperatur bei
Atmosphärendruck abgesunken ist
4.2.1.2 Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Arbeitsmitteln durch
Einwirken des Impulses austretender Arbeitsstoffe
Beispiel 6: "Bewegung der Abblasrohrleitung durch Einwirken des Impulses beim
Abblasen"
Entweicht bei einer unzulässigen Druckbeanspruchung der Arbeitsstoff aus einem
Druckbehälter über das Sicherheitsventil, kann der Impuls beim Abblasen eine
Bewegung der
Abblasrohrleitung verursachen. Durch die unkontrollierte Bewegung der
Rohrleitung können Beschäftigte gefährdet werden.
Maßnahme: Abblasrohrleitung fixieren
4.2.2 Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
Beispiel 7: "Elektrisch leitende Arbeitsstoffe und nicht ausreichende Schutzart
(Isolierung) des elektrischen Arbeitsmittels"
Schleifstaub, der beim Bearbeiten von Blechen mit einem Winkelschleifer
entsteht, wird mit der zur Kühlung dienenden Luft angesaugt und lagert sich im
Winkelschleifer ab. Es entsteht so
eine elektrisch leitfähige Schicht, die von unter Spannung stehenden Teilen bis
zu Lüftungsöffnungen des Winkelschleifers reicht. Beim Berühren der
Lüftungsöffnungen kann es zu einer
Körperdurchströmung kommen.
Maßnahme: Bereitstellung und Benutzung von druckluftbetriebenen Werkzeugen oder
Werkzeug mit ausreichender Schutzart
4.2.3 Maßnahmen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen
Maßnahmen zum Schutz vor physikalischen Explosionen
Beispiel 8: "Eisen- und Stahlerzeugung"
In Anlagen, die der Eisen- und Stahlerzeugung dienen (Hochofen, Stahlwerk),
können durch Kontakt der feuerflüssigen Massen (flüssiges Roheisen bzw.
flüssiger Stahl) mit feuchten oder
nassen Arbeitsmitteln gefährliche Reaktionen erfolgen.
Maßnahme: Verwendung trockener Arbeitsmittel
Beispiel 9: "Schmelzkammerfeuerungen"
In Schmelzkammern von Dampfkesseln können Leckagen aus den Verdampferrohren zu
einem gefährlichen Kontakt von Wasser und Schlacke führen, so dass eine
physikalische Explosion
verursacht wird.
Maßnahme 1: Ansammlungen von Schlackeschmelze in der Schmelzkammer vermeiden
Maßnahme 2: Kühlsystem mit Leckageüberwachung und Schnellschlussschaltung
versehen, die bei Leckage anspricht
Maßnahme 3: Videoüberwachung der Schmelzkammer
4.2.4 Maßnahmen zum Schutz vor thermischen Gefährdungen
Beispiel 10: "Unkontrolliertes Austreten oder Freisetzen heißer oder kalter
Arbeitsstoffe"
Im Rahmen von Wartungsarbeiten kann das Abziehen von Schläuchen von
abgesperrten, aber produktführenden Leitungen aus glasfaserverstärktem
Kunststoff (insbesondere bei einer
Vorschwächung der Leitung durch Erosion) zum Abriss des Stutzens und somit zum
Austritt eines heißen Arbeitsstoffes führen.
Maßnahme 1: Verstärkte Ausführung solcher Stutzen
Maßnahme 2: Wechseln von Schläuchen grundsätzlich bei abgestellter (und ggf.
entleerter) Anlage
Maßnahme 3: Regelmäßige Prüfung von erosionsgefährdeten Rohrleitungen
Maßnahme 4: Schutz vor stofflichen Gefährdungen bei Instandsetzungsmaßnahmen
(Tragen von Schutzkleidung)
.2.5 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
Beispiel 11: "Immissionserhöhung beim Bearbeiten von Werkstücken aus anderem
Werkstoff"
Der Schallleistungspegel von Zerkleinerungsmaschinen für Kunststoffe ist von der
Härte des Einsatzstoffes abhängig. Beim Beschicken der Maschine mit härteren
Einsatzstoffen ergeben
sich erheblich höhere Lärmpegel.
Maßnahme 1: Aufstellung der Maschine in einem separaten Raum
Maßnahme 2: Schallisolierung der Maschine
4.2.6 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Funktionsverlust von
sicherheitsrelevanten Einrichtungen
Beispiel 12: "Beschädigung mechanischer Positionsschalter durch Abrieb"
An einer Abfüllanlage werden staubförmige Produkte abgefüllt, die zum Abrieb der
Antriebsrolle aus Kunststoff an mechanischen Positionsschaltern führen können.
Dies kann zu einem
Versagen von verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen führen.
Maßnahme: Einsatz von berührungslos wirkenden Positionsschaltern
Beispiel 13: "Ablagerungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen"
Ablagerungen von Korrosionsschutzmitteln an Durchführungen von Hebelarmen von
Flüssigkeitsstandsmessgeräten mit Grenzwertgeber können Füllstandsmessungen
verfälschen. Bei
beheizten Behältern kann dies zu Überhitzungen und Versagen der Behälterwand als
Folge eines zu geringen Füllstands führen. Das freigesetzte Produkt kann zu
einer Gefährdung der
Beschäftigten führen.
Maßnahme 1: Geeigneteres Messverfahren
Maßnahme 2: Regelmäßige Kontrollen der Messaufnehmer auf ihre sichere Funktion
Maßnahme 3: Regelmäßige Spülungen der Messflaschen
Beispiel 14: "Abrieb der Schraubengewinde an Deckeln von Fahrzeugbehältern für
staubförmige Arbeitsstoffe"
Verschlusselemente an Domdeckeln von Fahrzeugbehältern für staubförmige
Arbeitsstoffe bestehen in der Regel aus klappbaren Spannschrauben und
Flügelmuttern, an denen beim
Befüllen der Behälter Staub anhaftet, der beim Anziehen der Flügelmutter das
Gewinde der Spannschraube durch Abrieb abnutzt. Die Gefährdung besteht darin,
dass sich bei Innendruck im
Behälter nach fortgeschrittenem Abrieb des Gewindes die Flügelmutter schlagartig
löst und Beschäftigte durch die Wucht des aufschlagenden Deckels verletzt oder
vom Fahrzeug
geschleudert werden.
Maßnahme: Befestigung eines als Anschlag ausgebildeten Sicherungselements am
Bolzenende der Spannschraube
4.2.7 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch chemische Einwirkungen
Beispiel 15: "Korrosion auf Grund von Leckagen"
Wenn Säuren oder andere korrosiv wirkende Flüssigkeiten durch geringe und
deshalb häufig unbemerkt ablaufende Leckagen (Schleichleckagen) an zum Beispiel
Rohrleitungsverbindungen
auf weitere sich in der Nähe befindenden Rohrleitungen aus nicht
korrosionsbeständigen Werkstoffen treffen, können diese Flüssigkeiten zur
Korrosion und zum Versagen dieser
Rohrleitungen führen. Die durch das Versagen bedingte Freisetzung von
Arbeitsstoffen kann Beschäftigte gefährden.
Maßnahme 1: Auf Dauer technisch dichte Leitungsanschlüsse der säureführenden
Rohrleitungen gewährleisten durch Ausführung und Montage sowie Instandhaltung
und Überwachung
Maßnahme 2: Inspektion der Rohrleitungen aus nicht korrosionsbeständigen
Werkstoffen in den entsprechenden Gefährdungsbereichen
Beispiel 16: "Organische Stoffe, Öl und Fett bei Sauerstoffinstallationen"
Organische Stoffe, wie Dichtungen aus organischen Werkstoffen, ölhaltige Lappen
oder fettige Fingerabdrücke neigen bei Kontakten mit reinem Sauerstoff zur
Selbstentzündung und zur
Auslösung von Metallbränden. Beispielsweise kann sich eine organische Dichtung
im Abgang einer Sauerstoffflasche beim Öffnen des Flaschenventils selbst
entzünden. Der Brand kann auf
den Stahlmantel der Flasche übergreifen und zum Bersten der Flasche führen. Die
Gefährdung würde durch die Druckwelle und durch unkontrolliert herumfliegende
Teile der
Sauerstoffinstallation entstehen.
Maßnahme 1: Verwendung bestimmter anorganischer Werkstoffe für Dichtungen
Maßnahme 2: Berührung undichter Stellen an Sauerstoffinstallationen mit
ölhaltigen Putzlappen oder fetthaltigen Fingern vermeiden
4.2.8 Maßnahmen zum Schutz vor chemischen Gefährdungen
Beispiel 17: "Austritt von Chlorgas aus einer Chlorungsanlage"
In einer Chlorungsanlage einer Wasseraufbereitungsanlage kann das Rückströmen
von Wasser in chlorgasführende Leitungen zur beschleunigten Korrosion und
infolgedessen zu einer
Chlorgasfreisetzung führen.
Maßnahme 1: Verhinderung des Rückströmens von Wasser durch
Druckdifferenzüberwachung, Rückströmsicherungen oder durch Einsatz einer
Vakuum-Chlordosieranlage
Maßnahme 2: Installation von Chlorgaswarneinrichtungen
4.3 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung
4.3.1 Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen
Beispiel 1: "Quetschen zwischen sich bewegenden Arbeitsmitteln und ortsfesten
Gegenständen in der Arbeitsumgebung"
Beweglicher Arbeitstisch einer Werkzeugmaschine nähert sich so weit einer Wand,
dass die Gefahr eines Quetschens besteht.
Maßnahme 1: Sicherheitsabstand herstellen
Maßnahme 2: Quetschstelle sichern
Beispiel 2: "Kippen von Arbeitsmitteln, hervorgerufen durch Winddruck auf
Arbeitsmittel"
Aufragende Arbeitsmittel wie z. B. Hubarbeitsbühnen sind im Arbeitsbetrieb nicht
mehr standsicher, wenn bestimmte Windlasten überschritten werden.
Maßnahme: Grenzwerte beachten
Beispiel 3: "Kippen von Arbeitsmitteln auf Grund nicht ausreichender
Tragfähigkeit des Untergrunds"
Beispiel 3 a) "Gerüst":
Gerüst wurde auf gefrorenem Untergrund aufgebaut. Auf Grund von Tauwetter
verliert der Untergrund an Tragfähigkeit. Das Gerüst kann umkippen.
Maßnahme 1: Die von einem Gerüst ausgehende Flächenpressung ist so zu verteilen,
dass ein nicht gefrorener Untergrund diese aufnehmen kann
Maßnahme 2: Kontrolle der Tragfähigkeit des Untergrunds
Beispiel 3 b) "Kran":
Kran kann umfallen, wenn er zu nah an der Baugrube steht.
Maßnahme 1: Kran ordnungsgemäß aufstellen
Maßnahme 2: Sicherung der Baugrubenböschung z. B. durch Verbau
Maßnahme 3: Sicheren Abstand zur Baugrube einhalten
4.3.2 Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
Beispiel 4: "Berühren unter Spannung stehender Teile durch sich bewegende
Arbeitsmittel"
Ein Baukran wird für Arbeiten an einer Baustelle aufgebaut. Diese Baustelle
liegt in der Nähe einer Freileitung. Es besteht die Gefahr, dass der Ausleger
des Kranes bei einer Drehbewegung
der Freileitung so nah kommt, dass es zu einem Überschlag von den
Freileitungsseilen zum Kranausleger kommt.
Maßnahme 1: Freileitung abschalten oder abschranken
Maßnahme 2: Kran erden
Beispiel 5: "Mechanische Beschädigung der Isolierung unter Spannung stehender
Teile durch Arbeitsmittel"
Ein Bagger kann mit seiner Schaufel bei Erdbauarbeiten die Isolierung eines
stromführenden Starkstromkabels beschädigen und dadurch unter Spannung stehen.
Dadurch besteht für einen
Beschäftigten, der sich dem Bagger nähert, die Gefahr einer Körperdurchströmung.
Maßnahme: Erkundung der Arbeitsumgebung und erforderlichenfalls Handschachtung
Beispiel 6: "Benutzung elektrischer Arbeitsmittel in leitfähigen Bereichen mit
begrenzter Bewegungsfreiheit"
Schlosserarbeiten mit Winkelschleifer in engem Beh älter mit leitender
Oberfläche. Dadurch besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung, weil die
leitfähige Umgebung bei dieser Arbeit
großflächig mit dem Körper berührt werden kann. Beim Auftreten eines
Isolationsfehlers im Arbeitsmittel oder an der Leitung kann es wegen des
geringen Körperwiderstandes zu einem so
hohen Strom durch den menschlichen Körper kommen, dass auch trotz kurzer
Einwirkungsdauer Lebensgefahr besteht.
Maßnahme: Benutzung von elektrischen Arbeitsmitteln mit Schutzkleinspannung oder
Schutztrennung
4.3.3 Maßnahmen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen
Beispiel 7: "Beschädigung von Rohrleitungen mit brennbaren Gasen oder
Flüssigkeiten"
Beschädigung einer Erdgasleitung durch Baggerarbeiten kann zu einer
explosionsfähigen Atmosphäre führen, die durch den Bagger gezündet werden kann.
Maßnahme: Erkundung der Arbeitsumgebung und erforderlichenfalls Handschachtung
4.3.4 Maßnahmen zum Schutz vor thermischen Gefährdungen
Beispiel 8: "Erwärmung oder Abkühlung von Arbeitsmitteln durch die
Arbeitsumgebung"
Bei Arbeiten unter Hitzeeinwirkung in Kesseln oder Öfen können sich
Arbeitsmittel auf Umgebungstemperatur erhitzen. Bei Temperaturen über 60 °C kann
sich eine Gefährdung durch Kontakt
mit heißen Oberflächen am Arbeitsmittel ergeben.
Maßnahme 1: Arbeitsmittel wärmeisolieren
Maßnahme 2: Entfernen des Arbeitsmittels in Arbeitspausen aus dem
Hitzearbeitsbereich
Maßnahme 3: Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen
4.3.5 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
Beispiel 9: "Auswirkung der Gestaltung und der Emissionen in der Arbeitsumgebung
auf die Immissionen"
Die Situation in einer Maschinenhalle ist durch hohe Lärmpegel gekennzeichnet,
jedoch liegt an keinem der Arbeitsplätze ein gesundheitsgefährdender Lärmpegel
vor. Eine neue Maschine,
die zusätzlich in dieser Maschinenhalle errichtet wird, hat für sich alleine
beurteilt ebenfalls unkritische Schallemissionswerte. Jedoch kann auf Grund des
bereits vorhandenen hohen
Lärmpegels in der Maschinenhalle durch die zusätzlich aufgestellte Maschine die
Schallimmission an Arbeitsplätzen in der Halle ein gesundheitsgefährdendes
Niveau erreichen.
Maßnahme 1: Schallschutzkapselung einzelner Maschinen
Maßnahme 2: Verbesserung der Raumakustik (z. B. Reflexion von Decke und Wänden)
Maßnahme 3: Gegenseitige Verriegelung einzelner Maschinen, damit diese nicht
gleichzeitig betrieben werden können
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