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Sicherheitstechnische Richtlinien - SR-Glastüren
Schacht- und Fahrkorb-Schiebetüren aus Glas
Ausgabe Juli 1986
(BArbBl. Nr. 7-8/1986)
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Anforderungen
3. Kennzeichnung
1. Vorbemerkung
Die zunehmende Verwendung von Schacht- und Fahrkorb-Schiebetüren aus Glas hat
den Deutschen Aufzugsausschuß (DAA) veranlaßt, sicherheitstechnische
Anforderungen festzulegen, die bei der Verwendung solcher Türen in
Personenaufzügen die Erfüllung der TRA 212 und TRA 243 sicherstellen bzw. im
Fall von TRA 213 bestimmen, wie bei der Erteilung von Ausnahmen
nach § 5 AufzV die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
Die Anforderungen beruhen auf Ergebnissen von Versuchen, die in Anlehnung an DIN
52 337 "Prüfverfahren für Flachglas im Bauwesen; Pendelschlagversuche"
durchgeführt worden sind.
Weitergehende Anforderungen des Baurechtes (z. B. Brandschutz) bleiben
unberührt.
2. Anforderungen
2.1
Türblätter aus Glas müssen
a. aus Verbund- Sicherheitsglas mit mindestens 2 Scheiben bestehen,
b. glatte Oberflächen haben und dürfen keine scharfen Kanten aufweisen,
c. so eingefaßt sein, daß die auftretenden Beanspruchungen sicher übertragen
werden und Beschädigungen der Scheibe durch die Art der Einfassung vermieden
sind und
d. den Beanspruchungen bei den Pendelschlagversuchen nach DIN 52 337 mit
folgenden Fallhöhen ohne Beschädigungen
standhalten:
- Fallhöhe 0,7 m, Pendelschlagversuch mit weichem Stoßkörper (PW)
(45-kg-Schrotsack)
- Fallhöhe 0,5 m, Pendelschlagversuch mit hartem Stoßkörper (PH)
(10-kg-Stahlbirne)
Abweichend von den Einspannbedingungen nach DIN 52 337 (allseitige
Einspannung in festem Rahmen) sind bei den Versuchen die betrieblichen
Einbaubedingungen der Türblätter (z. B. Führungsrollen oben, 1 Führungsschuh
unten) zu simulieren. Bei Türblättern mit allseitigem Rahmen können die
Versuchsbedingungen nach DIN 52 337 zugrunde gelegt werden.
2.2
Die Aufhängung, die untere Führung und die zur Betätigung (Öffnen, Schließen)
erforderlichen Teile müssen unter Berücksichtigung der gegenüber den üblichen
Türblättern aus Stahl höheren Masse ausreichend bemessen und sachgerecht
ausgeführt sein.
2.3
Die obere Einfassung der Scheibe muß so weit überlappen, daß auch bei Versagen
der Kleb- oder Klemmverbindung die Scheibe durch Absinken diese Einfassung nicht
verlassen kann.
2.4
Die dreiseitige Einfassung muß aus Profilen, die fest miteinander verbunden
sind, z. B. durch Schweißung, bestehen. Das Produkt aus Elastizitätsmodul E und
Trägheitsmoment I des Profils der Längsseite darf den Wert 1,1 * 108 N cm2 nicht
unterschreiten (E * I ³ 1,1 * 108 N cm2).
3. Kennzeichnung
Glasscheiben, die die in Nummer 2 beschriebenen Anforderungen erfüllen, müssen
vom Glashersteller mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Hersteller, z. B. Name oder Zeichen
- Glasart, z. B. VSG
- Scheibendicke, z. B. 8/8/0,76.
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